Zusammengefasst wird es somit drei Umstellungsschritte geben:
1. Zum 01.07.2020
o Regelsteuersatz von 19% auf 16%
o Ermäßigter Steuersatz von 7% auf 5%
o (Außer- und In-Haus-)Speisen einheitlich auf 5% (anstatt In-Haus bislang 19%)
2. Zum 01.01.2021
o Regelsteuersatz von 16% zurück auf 19%
o Ermäßigter Steuersatz von 5% zurück auf 7%
o (Außer- und In-Haus-)Speisen damit auch von 5% auf 7%
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher und/oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Daher kann für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben bzw. der Schlussfolgerungen keine Gewähr übernommen werden. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen
Nehmen Sie am besten gleich Kontakt uns auf. Unsere freundlichen Mitarbeiter freuen sich darauf Sie persönlich zu beraten.
Ihr Team der CKV Freiburg GmbH