Umsatzsteuersenkung für Speisen ab 01.01.2026 – Wichtige Information für Gastronomiebetriebe
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurden verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung der Gastronomie vereinbart. Bestandteil dieser Vereinbarungen ist auch eine dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Speisen) auf 7 Prozent.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 19. Dezember 2025. Damit tritt die neue Regelung zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Umstellung der Mehrwertsteuersätze im Kassensystem
Bei der Umstellung der Mehrwertsteuersätze im Kassensystem ist besondere Sorgfalt erforderlich:
• Die neuen 7 % dürfen ausschließlich für Speisen hinterlegt werden
• Getränke müssen weiterhin mit dem bisherigen Steuersatz geführt werden
• Die Umstellung darf erst zum gesetzlichen Stichtag (01.01.2026) erfolgen
Zur Unterstützung stellen wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung als PDF zur Verfügung, die die technische Umstellung in Ihrem APRO– bzw. VECTRON-Kassensystem erläutert.
Bei technischen Fragen zur Umsetzung im Kassensystem unterstützt Sie CKV Freiburg gerne.
Für steuerrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

